1. Teilnehmer/Fahrzeuge
Teilnahmeberechtigt sind ordnungsgemäß zugelassene Veteranen-Fahrzeuge
bis Baujahr 1994. Diese müssen sich im Wesentlichen in originalgetreuem Zustand befinden und der
Straßenverkehrsordnung entsprechen. Erforderliche Papiere: Fahrzeugschein gemäß gültiger nationaler Bestimmungen des Herkunftslandes, ein Dokument, aus welchem das Baujahr des Fahrzeuges (nicht Erstzulassung!) hervorgeht und
gültige Versicherung.
2. Fahrvorschriften
Die Teilnehmer unterliegen den in Italien geltenden Straßenverkehrsgesetzen und haben diese auf der ganzen Strecke genau einzuhalten. Alle Teilnehmer
fahren auf eigene Gefahr und sind für die Verkehrssicherheit ihrer Fahrzeuge voll verantwortlich.
3. Haftungsverzicht
Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden, auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen
- den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer,
- Behörden und andere Personen, die mit der Organisation in Verbindung stehen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer
bei groben Verstößen gegen das Reglement bzw. gegen die Straßenverkehrsordnung
auszuschließen.
4. Medienberichterstattung, Internet
Mit der Abgabe der Nennung geben die Bewerber/Teilnehmer Ihr
Einverständnis, dass der Veranstalter alle mit der Veranstaltung verbunden Ereignisse über
Medien bzw. Internet verbreiten kann, ohne dass daraus Ansprüche gegenüber dem Veranstalter oder die veröffentlichenden Medien geltend gemacht werden können.
5. Nennungen
Nennungen richten Sie bitte mittels
Formular an folgende Anschrift:
Südtirol Classic Club
Tourismusbüro Schenna
Erzherzog Johann Platz 1/D
I-39017 Schenna
Tel. +39 0473 945669
Fax +39 0473 945581
www.schenna.com
www.suedtirolclassic.com
info@suedtirolclassic.com
Bitte senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben ab. Legen Sie ein Foto Ihres Fahrzeuges bei (obligatorisch). Da es sich um eine exklusive Veranstaltung handelt, ist die Gesamtzahl der Fahrzeuge auf min. 10 bzw. max. 25 Fahrzeuge begrenzt. Die endgültige Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach automobilhistorischen Kriterien durch ein Komitee, wobei älteren Fahrzeugen Priorität eingeräumt wird. Eine Ablehnung durch dieses Komitee ist unanfechtbar.
Nennschluss ist der 20. September 2024.
6. Nenngeld und Leistungen
Die Leistungen die der Veranstalter für das Nenngeld erbringt, ersehen Sie ebenfalls aus dem Nennformular.